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Teilnahme an Ideenwettbewerben
Interessierte Unternehmen können Projektvorschläge bis Einsendeschluss des laufenden Wettbewerbs bei der DEG einreichen. Nach Ablauf der Frist beurteilt die DEG anhand festgelegter Bewertungskriterien, welche Projekte infrage kommen und informiert die Unternehmen bis drei Wochen nach Ende der Frist über das Ergebnis. Bei positiver Entscheidung erarbeiten Unternehmen und DEG gemeinsam ein ausführliches Projektkonzept.
Geltungsbereich
Das PPP-Programm steht deutschen und anderen europäischen Unternehmen zur Verfügung.
Der regionale Geltungsbereich umfasst die Entwicklungs- und Schwellenländer entsprechend der aktuellen „DAC-Liste der Entwicklungsländer und -gebiete“. Aktuelle Änderungen können bei der DEG nachgefragt werden.
Voraussetzungen für eine Mitfinanzierung
PPP-Projekte folgen den allgemeinen entwicklungspolitischen Vorgaben der Bundesregierung.
PPP-Projekte
- müssen entwicklungspolitisch und betriebswirtschaftlich sinnvoll sein und einen Beitrag zur positiven Entwicklung des Partnerlandes leisten,
- müssen in den Partnerländern strukturbildend und breitenwirksam sein,
- dürfen nicht gesetzlich vorgeschrieben sein,
- können ohne öffentlichen Beitrag nicht realisiert werden und
- dürfen noch nicht begonnen haben.
Anforderungen an Partnerunternehmen
Für PPP-Projekte qualifizieren sich deutsche und andere europäische Unternehmen, die aufgrund ihrer gesunden wirtschaftlichen Situation die Finanzierbarkeit eines Projektes gewährleisten und seine Nachhaltigkeit sicherstellen. Voraussetzung dabei ist ein langfristiges unternehmerisches Engagement vor Ort.
Finanzieller Beitrag aus dem PPP-Programm
Pro Projekt können bis zu 200.000 Euro aus dem PPP-Programm zur Verfügung gestellt werden. Das Unternehmen muss mindestens 50 % der Projektkosten übernehmen. Es ist für die Realisierung des Projektes in finanzieller, inhaltlicher und personeller Hinsicht verantwortlich. Die DEG unterstützt in allen Phasen des PPP-Projektes durch kompetente und länderspezifische Beratung.